Dreikantiger Stein


N 52° 14' 34,26"   /   O 9° 37' 07,91"

Inschrift:

No. 3
Zuschlag Holtenser-
hau
verfügt 1808
Rechtskräftig bestätiget
durch Tribunals-
Erkenntnis
Anno 1813


Größe des Steins:

H 125 x B 50 cm

Über den Stein:

Am RuheForst Deister steht der Dreikantige Stein zusammen mit einer hölzernen Tafel direkt am Waldrandwinkel, gegenüber des Mutter-Basilea-Steins. Bei schönem Wetter hat man von hier einen wunderbaren Ausblick nach Hannover (Fernglas mitnehmen!).

Der Dreikantige Stein ist ein Grenzstein. Er stand ursprünglich im Holtenser Hau und wurde erst 1822 hierhin versetzt.

Die Bredenbecker Bauern ließen früher ihr Vieh im Deister weiden. Dabei richtete es jedoch Schaden an den jungen Bäumen an. Freiherr Wilhelm Knigge ließ deswegen 1808 den Holtenser Hau in Zuschlag legen, also durch Wälle und Zäune vorm Vieh schützen. Die Gemeinde klagte daraufhin erfolglos bei der Königlichen Justizkanzlei in Hannover. 1813 bekam Knigge auch beim Berufungsgericht Recht. 1822 verzichtete die Gemeinde dann vertraglich auf die Waldhude und erhielt als Ausgleich von Knigge 135 Morgen Land.

Quelle: Klapproth, Gedenksteine im Deister