N 52° 11' 46,42" / O 9° 31' 41,73"
Inschrift:
ZUR ERINNERUNG
AN DIE DREI
AM 12. JUNI 1983
AUF DER STRASSE GETÖTETEN
KONVENTUALINNEN
DES KLOSTERS
WÜLFINGHAUSEN
Rückseite:
HERRGröße des Steins:
H 173 x B 39/ 86 cm
Über den Stein:
An der B217 zwischen Springe und Altenhagen I steht an dem kleinen Parkplatz an der Abzweigung der L421 nach Bad Münder der Gedenkstein für die hier bei einem Unfall im Jahr 1983 getöteten drei Konventualinnen des Klosters Wülfinghausen. Erst nach diesem Unglück bekam die Kreuzung eine Ampel.
Bei einem Freiluftgottesdienst im Juni 1986 wurde der Gedenkstein aus rotem Granit enthüllt.
Im Februar 2024 lag der Gedenkstein aus ungeklärter Ursache am Boden und die Klosterkammer hat den Stein zur Reparatur in die Friedhofskapelle des Klosters Wülfinghausen bringen lassen.
Quellen: Archiv NDZ, www.suehnekreuz.de